"Die Schülermitverantwortung ist - unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter - Sache aller Schüler der gesamten Schule. Die Schülermitverantwortung und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst. Dazu gehören insbesondere: 1. Gemeinschaftsaufgaben der Schüler. 2. die Aufgabe der Organe der Schülermitverantwortung, sich aus dem Schulleben ergebende Interessen der Schüler zu vertreten." Diese Aufgabenbeschreibung der SMV steht in der Verordnung des Kultusministeriums und sie wird an unserer Schule in vielfältiger Weise in die Tat umgesetzt. An dieser Stelle finden Sie im Laufe des Schuljahres 2018/19 die Informationen zur SMV und ihrer Aktionen.